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Mit der Entscheidung für eine Eigentumswohnung werden Sie Mitglied einer Gemeinschaft, deren Zusammenleben nach festen Regeln funktioniert. Leitbild und Ziel unserer Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter ist die Sicherstellung des harmonischen Zusammenlebens aller Eigentümer und Mieter bei gleichzeitigem Werterhalt Ihrer Immobilie.
Bei der Vertragsgestaltung unterscheiden wir zwischen Grund- und Zusatzleistungen. Die Grundleistungen umfassen die Pflichten des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz und sind mit der monatlichen Pauschale abgedeckt. Hierzu zählen u. a.:
Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung
Erstellung der Abrechnungen/Aufstellung von Wirtschaftsplänen
Kontoführung und Mahnwesen
Regelmäßige Objektbegehungen
Teilnahme an 2 Beiratssitzungen p.a.
Abschluß und Überwachung von Dienstleistungsverträgen (beispielsweise: Reinigung, Winterdienst, Gärtner, Müllabfuhr, Wartung der Haustechnik etc.)
Laufende Instandhaltung
Schriftverkehr mit Behörden
Abwicklung von Versicherungsschäden
Durchsetzung der Hausordnung
Sämtliche Fahrt- und Portokosten sind in der monatlichen Pauschale ebenfalls enthalten. Sofern bei der Verwaltung Ihrer Gemeinschaft keine größeren Probleme auftauchen zahlen Sie nur die Pauschale.
Zusätzliche Leistungen umfassen Arbeiten, die den üblichen Aufwand übersteigen. Die vorher festgelegte Vergütung wird nach Aufwand abgerechnet:
Mitwirkung in Klageverfahren
Mitwirkung bei größeren Sanierungen
Zusätzliche Eigentümerversammlungen
Die Unterscheidung in Grund- und Zusatzleistungen stellt eine für beide Seiten faire Lösung dar: Sie profitieren von günstigen monatlichen Pauschalen; wir bearbeiten auch die Problemfälle adäquat.
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